Historische Entwicklung in Liechtenstein
In Liechtenstein wurde der Weg für Casinos Ende 2016 freigegeben.
Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz war das Fürstentum Liechtenstein lange Zeit an ein Spielbankenverbot gebunden. Dies änderte sich erst durch die, per Anfang 2000 aufgrund eines entsprechenden Volksentscheids, erfolgte Marktöffnung in der Schweiz. In der Folge wurde in Liechtenstein 2010 ein Geldspielgesetz beschlossen, das zunächst die Vergabe einer einzigen Casino-Konzession vorsah. Da sich dieser Weg jedoch als nicht praktikabel herausstellte (gerichtliche Schritte bei Nicht-Vergabe von weiteren Lizenzen), wurde 2016 eine Gesetzesänderung beschlossen, die einen Wechsel von einem Konzessions- zu einem Bewilligungsregime zur Folge hatte. Dadurch wurde der freie Markt geöffnet.
Seither konnte jeder, der die strengen Bewilligungskriterien erfüllt, ein Casino in Liechtenstein eröffnen.
Mit einer denkbar knappen Mehrheit von lediglich 13 der 25 Abgeordneten
hat sich der Landtag am 03.11.2022 für ein Casino-Bewilligungsmoratorium (Bewilligungsstopp) ausgesprochen. Die Regierung folgt mit dem Moratorium dem Auftrag, den ihr der Landtag mit der Motion "Casino-Bremse" im Jahr 2021 erteilt habe. Das bedeutet, dass
bis Ende 2025 keine neuen Zulassungsgesuche eingereicht werden können. Davon
nicht betroffen sind die drei Gesuche, die sich derzeit noch in
Bearbeitung beim Amt für Volkswirtschaft befinden.
Historische Entwicklung in der Schweiz
Betrieb von Kursälen
In der Schweiz werden in Kursälen Glücksspiele zur Unterhaltung angeboten.
Erlaubt ist ein Einsatz von maximal fünf Franken.
Das Volk sagt Ja zu Spielbanken
In der Volksabstimmung am 7. März 1993 stimmt das Volk der Einrichtung von Spielbanken mit
grosser Mehrheit zu (72% Ja / 28% Nein).
Ausschlaggebend war, dass die Schweizer Bevölkerung nicht
mehr im grenznahen Ausland spielen soll, sondern in der Schweiz. Die Besteuerung der
Schweizer Spielbanken schafft hohe Einnahmen für die AHV, die sonst ins Ausland fliessen würden.
Das Spielbankengesetz tritt in Kraft
Am 1. April 2000 tritt das Spielbankengesetz in Kraft.
Der Betrieb der Automaten in Restaurants und in Kursälen wird nach einer Übergangsfrist eingestellt.
Eröffnung der Spielbanken
21 Spielbanken werden, gestützt auf eine Konzession des Bundesrates, in den Jahren 2002 und 2003 eröffnet.
Die Casinos in Arosa und Zermatt müssen mangels Nachfrage nach kurzer Zeit wieder schliessen.
Annahme des neuen Verfassungsartikels
Am 11. März 2012 nimmt das Volk den neuen Verfassungsartikel „Geldspiele zugunsten
gemeinnütziger Zwecke“ deutlich an (87% Ja / 13% Nein).
Gestützt auf eine Konzession des Bundesrates werden im November 2012 in Neuenburg und Zürich je ein Casino eröffnet.
Neues Geldspielgesetz
Am 10. Juni 2018 nimmt das Volk das neue Geldspielgesetz deutlich an (72.9% Ja).
Am 01.01.2019 tritt das neue Geldspielgesetz in Kraft.
Erstes Online Casino
Das erste Schweizer Online Casino nimmt seinen Betrieb auf.
Pro und Contra Casino Verbot
Auf Bestreben der IG Volksmeinung wird am 29.01.2023 über ein potenzielles Casinoverbot auf Verfassungsebene abgestimmt.
Die IG erachtet jede Art von Glücksspiel als moralisch verwerflich und sieht in der Spielcasinobranche ein grosses Risiko für den internationalen Ruf des Fürstentums Liechtenstein. Geldwäscherei und Spielsucht sei mit Hilfe eines Verbotes entgegenzuwirken.
Der Casinoverband wehrt sich gegen das Verbot. Gewerbefreiheit, die hohen Standards der Spielbanken, die geschaffenen Arbeitsplätze und die hohen Einnahmen für die Staatskasse gehen im Fall eines Verbotes verloren. Zwei der acht Casinos im Land haben ihre Türen bereits wieder geschlossen – eine Tatsache, die für die funktionierende Selbstregulierung spricht.
Casino-Verbot: Ja
Argumente, die für ein Casino-Verbot angeführt werden
Nur ein oder zwei Casinos sind rechtlich nicht mehr möglich.
Der Regierung und dem Landtag wird vorgeworfen, dass sie im Jahr 2016 fahrlässig gehandelt haben, indem sie mit dem Übergang vom Konzessions- zum Gewerbebewilligungssystem (das auf der Welt einmalig ist) den Markt für Casinos geöffnet habe.
Die Zahl und Grösse der Casinos sei nun durch einfache gesetzliche Massnahmen nicht mehr unter Kontrolle zu bringen.
Der Casino-Markt ist durch die liechtensteinische Verfassung (Handels- und Gewerbefreiheit) und durch die EWR-Freiheiten geschützt. Allein auf Verfassungsebene soll jetzt das Volk noch eingreifen und das Problem lösen können.
Ein Bewilligungsstopp bis Ende 2025 ist nicht zielführend.
Der Regierung im Fürstentum Liechtenstein wird vorgeworfen, den Casino-Wildwuchs mit ihren Vorschlägen nicht in den Griff zu bekommen und die vier vorhandenen und zusätzlich drei im Bewilligungsverfahren stehende Casinos mit ihrem Moratoriums-Beschluss schützen zu wollen. Das Problem soll nicht weiter aufgeschoben, sondern mit einem Verbot dauerhaft gelöst werden.
Der Glücksspielmarkt braucht regulatorische Massnahmen.
Im Fall der Casino- und Glücksspielbranche wurde gefordert, dass in Liechtenstein aufgrund der geringen Grösse des Landes die Möglichkeit eines unbegrenzten Grössenwachstums zu verhindern sei.
Es sei fahrlässig, der Sache einfach ihren Lauf zu lassen und zu "beobachten".
Spielsüchtige und ihr Umfeld brauchen Schutz. Sperrlisten genügen nicht.
Den Konsum von Alkohol und Nikotin und die damit verbundenen Süchte mit dem Glücksspiel gleichzusetzen sei falsch. Es ist falsch zu sagen, wenn wir Alkohol und Nikotin erlauben, können wir gleich auch das Geldspiel erlauben.
Spielbanken fördern neben der Spielsucht auch die Alkohol- und Nikotinsucht.
Das Ziel von in der Glücksspielbranche tätigen Unternehmen ist die Gewinnmaximierung. Casinos verführen zum Spielen über die persönlichen Verhältnisse hinaus. Leidtragende sind gescheiterte Existenzen, Familien, Arbeitgebende und am Ende der Staat, der als Auffangnetz herhalten muss. Attraktive Angebote und die Werbung schaffen Versuchung und Nachfrage. Die Spieler sind die Milchkühe der Casinos, welche für sie Hunderte von Millionen an Bruttospielerträgen generieren – und selbst ebenso viel verlieren.
Der Austausch von Sperrlisten mit der Schweiz sei keine ausreichende Massnahme. Viele Casino-Besucherinnen und -Besucher kommen aus Ländern, mit denen Liechtenstein keine Sperrlisten austauscht. Spielende, die von den Casinos gesperrt werden, sollen sowieso nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Reputation und Ansehen werden bewahrt.
Wenn es um die Zukunft des Fürstentums Liechtensteins (Wohlergehen der eigenen Bevölkerung und das Ansehen im Ausland) geht, besteht die Gefahr, dass beides "um des Geldes Willen" beschädigt werde.
Es geht nicht darum, das Glücksspiel "aus der grossen Welt" zu schaffen sondern Liechtenstein als "kleines verletzliches Land" sowie den Stolz auf das Erreichte zu schützen und Achtung vor sich selbst sowie den Respekt anderer zu gewinnen. Kurzfristiger Verzicht sei langfristiger Gewinn.
Casino-Verbot: Nein
Argumente, die gegen ein Casino-Verbot angeführt werden
Die Verbotskultur muss gestoppt werden.
Als liberales Land werden im Fürstentum Liechtenstein persönliche Rechte gross geschrieben.
Die Entscheidung ob ein Casino besucht wird, obliegt der individuellen Entscheidung jedes einzelnen. Gleichzeitig geht es darum, Spielsuchtgefährdete frühzeitig ausfindig zu machen und hier klarere Strukturen zu schaffen.
Zudem ist ein Initiativbegehren nichtig, wenn es den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK), des EWR-Abkommens, den Gleichheitsrechten in jeglicher Ausgestaltung und/oder der Eigentumsgarantie entgegen steht.
Der Markt wird sich selbst regulieren. Flankierende Massnahmen sind getroffen.
Während in der Schweiz die Anzahl der Casino-Lizenzen künftig sogar erhöht werde, sei es geradezu absurd, im Fürstentum Liechtenstein Casinos verbieten zu wollen. Auch das Verbot für Online-Spielbanken würde dann ausschliesslich für Online-Casinos mit Sitz in Liechtenstein gelten.
Glücksspielende werden demnach auf Casinos und Online-Angebote in der Schweiz, Österreich und Deutschland ausweichen oder gar illegale Angebote in Anspruch nehmen, wo Hilfsangebote gar nicht greifen.
Ein Verbot geht zu weit und ist nicht zielführend. Der Markt wird sich selbst regulieren, was die aktuelle Schliessung eines Casinos bestätige.
Zielgerichtete Massnahmen, um die Attraktivität des Spielbankenmarkts zu senken und die Spielbankendichte zu verringern, sind bereits eingeleitet.
Das Abkommen mit der Schweiz zur Stärkung des grenzüberschreitenden Spielendenschutzes wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten. Die geplante Erhöhung der Geldspielabgabe ist derzeit in der Vernehmlassung und soll 2025 in Kraft treten. Zur Evaluierung der bereits getroffenen und der geplanten Massnahmen hat der Landtag ein Moratorium verabschiedet.
Eine Zunahme an Spielsucht sei nicht festzustellen.
Sperrlisten sind nicht gleichzusetzen mit der Anzahl an Spielsüchtigen.
Viele lassen sich nach einem Casinoabend sperren, ohne dass eine
Tendenz zu Spielsucht erkennbar ist.
Die
Spielendenschutzvorschriften im Geldspielgesetz verpflichten die
Spielbanken zur gezielten Schulung ihrer Mitarbeitenden, zur wirksamen
Anwendung von Früherkennungsmassnahmen und zur Zusammenarbeit mit
Suchtberatungsstellen.
Spielbanken müssen Spielende bereits dann
sperren, wenn sie nur schon annehmen müssen, dass das Spielverhalten
risikobehaftet ist.
Fünf Jahre nach Eröffnung der ersten Spielbank in
Liechtenstein ist bei den zuständigen Behörden keine Zunahme von
Suchtmeldungen bekannt. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die
Spielsucht im angrenzenden Ausland durch die liechtensteinischen
Spielbanken zugenommen hat.
Liechtenstein verliert seine Glaubwürdigkeit.
Wer zuerst einen Markt öffnet, um diesen nach Ansiedlung erfolgreicher Unternehmen wieder schliessen zu wollen, verliert den Ruf eines sicheren Wirtschaftsstandortes und schreckt Investoren auch in anderen Bereichen ab.
Liechtenstein und die Schweiz haben mittlerweile die strengsten Spielgesetze. Jede Person, die sich im Casino aufhält bzw. Geldbeträge einsetzt, wird registriert. Um Geldwäsche zu verhindern, müssen Geldbeträge über 2000 CHF zusätzlich registriert werden.
Über Glück oder Unglück von Gewerbetreibenden darf nur der Markt entscheiden
Ein Verbot auf Verfassungsebene geht zu weit und stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatwirtschaft, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung dar.
Vielmehr sind sinnvolle und bewährte Massnahmen und Regelungen auf Gesetzesebene angebracht.